Über uns

Sascha Borsi Geschäftsleiter

Sascha Borsi (geboren 1974) ist seit 1999 aktiv in diversen Personenschutz-Teams als Teamleiter wie auch als Teammitglied tätig. Er arbeitet für verschiedene Botschaften, Königshäuser, Firmen, staatliche und nicht staatliche Organisationen. Aufgrund der grossen Erfahrung, welche er aus dem In- und Ausland durch seine Arbeit sammeln konnte, bildete er sich stetig weiter und schloss 2016 die Krav Maga Instruktoren Ausbildung ab. Gleichzeitig besuchte er die Schulung zum Erwachsenenbildner und schloss das SVEB AdA FA-M1 mit Erfolg ab. Mit seiner vielseitigen Erfahrung im Sicherheitsbereich bot man ihm die Möglichkeit, an der Elite Guard AG in Zug und gleichzeitig für die Organisation KMS Schweiz Krav Maga zu unterrichten.

Um vermehrt in Projekten im Bereich Selbstverteidigung (Krav Maga) Schusswaffen, Stock, Pfefferspray und Eigenschutz zu wirken, gründete er 2017 die Firma Borsi Consulting, die sich diesen Themen intensiv widmet.

Er machte Spezialausbildungen bei staatlichen Behörden, Militär und Privaten Institutionen in den Bereichen:

  • Zugriff-, Überwältigung- und Festnahmetechniken
  • Taktische Schiessausbildung mit Faustfeuerwaffe und Langwaffen
  • Verhaltensregeln im Einsatz
  • Ausbildung und Abschluss im Bereich Personenschutz
  • Krav Maga Instruktor mit Abschluss (KMS Schweiz)
  • Schlagstockausbildung
  • Verteidigung gegen Messer

Die Firma Borsi Consulting ist ein dynamisches Unternehmen in der Sicherheits- und Bewachungsbranche. Sie übernimmt Aufgaben in sämtlichen Sicherheitsbereichen, in der Schweiz und im Ausland.

Unsere Geschäftspolitik:

Es ist für uns selbstverständlich auf Ihre Wünsche einzugehen, uns Ihren individuellen Bedürfnissen flexibel anzupassen und Ihnen als kompetenter Partner zweckmässige Lösungen auf Sicherheitsprobleme anzubieten. Nur auf diese Weise entsteht für Sie als Kunde ein vernünftiges Kosten/Nutzenverhältnis.

Vor einer seriösen Dienstleistung im Sicherheitsbereich ist eine eingehende Analyse der Risiken erforderlich, welchen Ihr Betrieb, Ihre Wertsachen, Ihre Güter und auch Ihr Personal ausgesetzt sind.

Aufgrund einer Analyse erstellen wir Ihnen ein Sicherheitskonzept, So können wir im entscheidenden Moment die richtigen Massnahmen ergriffen und unerwünschte Ereignisse vermieden.

Was macht Borsi Consulting zum kompetenten Partner für Sie?

  • Beratung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Entwicklung und Durchführung von Sicherheitskonzepten
  • Diskrete Lösung individueller Probleme
  • Professionell ausgebildetes und laufend trainiertes Personal
  • Kompetentes, entschlossenes und verhältnissmässiges Handeln im Ernstfall
  • Seriöses und gepflegtes Erscheinungsbild
  • 24 Stunden Einsatzzentrale

Gemeinsam mehr erreichen:

Um Ihnen möglichst vielfältige Dienste anbieten zu können, und die Zahl der Kontaktpersonen tief zu halten, setzen wir auf die Zusammenarbeit mit Partnerfirmen welche diese Philosophie mit uns teilen. So können wir garantieren, dass Ihnen immer das optimal ausgebildete Personal zur Verfügung steht.

Was bieten wir:

Nach Individuellen Abklärungen mit dem Auftraggeber übernimmt die Borsi Consulting klar definierte Aufgaben. Diese umfassen:

  • Personen- sowie VIP-Begleitschutz
  • Konferenzschutz
  • Objektschutz
  • Wertschutz
  • Limousinenservice
  • Objektschutz

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wenn Ihre Sicherheitsaufgaben nicht oder unbefriedigend gelöst sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.Vorbemerkung

 1.1

Die Borsi Consulting ist ein privates Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. Zu den Produkten welche die Borsi Consulting vertreiben gehören Ausbildungsdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen und Ermittlungen.

Die Bereiche Objekt-, Sachwert und Personenschutz werden ebenfalls wie die Bereiche Spionage-Sabotage-Abwehr und Terrorismusprävention in enger Zusammenarbeit sowohl mit den zuständigen Behörden als auch entsprechend erfahrenen Sicherheitsexperten und Institutionen angeboten und durchgeführt. Hierzu zählt auch der Geschäftsbereich der Sicherheitsschulungen.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen sowie der Erwerb von Produkten der Borsi Consulting sind für jedermann möglich. Ein Anspruch darauf kann hieraus jedoch nicht abgeleitet werden.

1.2

Werden für ein Produkt, Ermittlung, Dienstleistung oder eine Schulung/einen Lehrgang besondere Zulassungsvoraussetzungen gefordert, so ist für den Erwerb/die Inanspruchnahme deren Erfüllung notwendig. Die Erfüllung der Voraussetzungen ist vom Kunden/Auftraggeber sicher zu stellen und zu prüfen. Sollte während der Geschäftsabwicklung das Nichtvorliegen festgestellt werden, ist die Borsi Consulting berechtig die Lieferung/Durchführung der Dienstleistung Ermittlung/Schulung bis zur vollständigen Erfüllung der Voraussetzungen unverzüglich einzustellen. Dies entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung.

  1. Vertragliche Vereinbarungen

2.1

Verträge/Auftragsbestätigungen mit der Borsi Consulting müssen immer schriftlich erfolgen.

2.2

Mit der Unterzeichnung des Vertrages/Auftragsbestätigung erkennt der Kunde/Auftraggeber die Geschäftsbedingungen an.

2.3

Verträge/Auftragsbestätigung werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bis zum Auslieferungstag/vor Beginn der Dienstleistung vorliegen.

2.4

Mit der Unterzeichnung wird ein Vertragsverhältnis begründet, welches zur Annahme durch die Borsi Consulting keiner weiteren schriftlichen Bestätigung bedarf.

  1. Rücktrittsrecht

3.1

Der Kunde/Auftraggeber hat innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Vertragsabschluss ein Rücktrittsrecht.

3.2

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin/Dienstleistungsbeginn weniger als sieben Tage so endet das Rücktrittsrecht mit Liefertermin/Dienstleistungsbeginn.

3.3

Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform und muss der Borsi Consulting an die Geschäftsadresse zugestellt werden.

  1. Beträge, Fälligkeit und Mahnung

4.1

Die Rechnungsbeträge und deren Fälligkeit sind unabhängig von Zuwendungen oder Zuschüssen Dritter.

4.2

Die Rechnungsbeträge werden bei Produkte Lieferung innerhalb von 5 Werktagen ab Bestellung zu 50 von Hundert Vorauszahlung und mit erfolgter Lieferung zu 50 von Hundert ohne Abzug unverzüglich fällig.

4.3

Die Rechnungsbeträge werden bei Dienstleistungen mit Dienstleistungsbeginn fällig.

Die Zahlung muss gemäss den vereinbarten Konditionen erfolgen. In der Regel 30 Tage netto. Sofern nichts anderes vereinbart wurde gilt dies.

4.4

Für notwendige Mahnungen bei Zahlungsverzug kann eine Bearbeitungsgebühr (5% vom Bruttoertrag) für jede Mahnung erhoben werden.

4.5

Innerhalb der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gemachte Einwände gelten als gegenstandslos und die Rechnung vom Kunden als akzeptiert.

4.6

In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die der Schriftform bedürfen.

  1. Kündigung

5.1

Die Inanspruchnahme der Dienstleistung kann nach 6 Monaten frühestens schriftlich gekündigt werden und muss an die Geschäftsstelle der Borsi Consulting gesendet werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.2

Das Fernhalten vom Dienstleistungsort gilt nicht als Kündigung. Mitarbeiter sind nicht zur Entgegennahme von Kündigungen befugt.

  1. Wiederholung

6.1

Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vollen Rechnungsbeträge verpflichtet, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt.

6.2

Im Falle des Nichterbringens einer Dienstleistung kann der Auftraggeber mit einer Frist von zwei Wochen nach bekannt werden mit sofortiger Wirkung kündigen oder die sofortige Durchführung der vereinbarten Dienstleistung verlangen.

  1. Angebot

7.1

Die Borsi Consulting bietet Dienstleistungen und Produkte an und führt Schulungen und Lehrgänge durch zu den vereinbarten Terminen und Bedingungen. Änderungen in der Ausführung eines Produktes, in der Durchführung einer zu erbringender Dienstleistung oder Hinführung zum Lehrgangsziel bleiben vorbehalten.

7.2

Falls wesentliche Änderungen während des Vertrages notwendig sind, so werden diese dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesem Falle hat er das Recht, innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen der Stellen gemäss 1.2 dieser Bedingungen erfolgen.

Ändern sich die Steuer und Abgabesätze MWST so ist die Borsi Consulting berechtigt ihre Tarife entsprechend anzupassen. Die Kunden haben in diesem Fall kein Recht zur vorzeitigen Kündigung.

7.3

Der Wechsel der Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung oder der Lehr-bzw. Ausbildungskräfte sind keine wesentliche Änderung im Sinne dieser Bedingungen.

  1. Haftung

8.1

Bei Vertragsverletzungen haftet die Borsi Consulting für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. In keinem Fall haftet die Borsi Consulting für Folgeschäden.

8.2

Die Borsi Consulting haftet nicht wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.) kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall usw.

  1. Übertragung von Rechten und Pflichten

9.1

Die Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von der Borsi Consulting keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

Die Borsi Consulting kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesellschaft der Borsi Consulting übertragen.

  1. Gewerbliche Schutzbestimmungen

10.1

Dem Auftraggeber ist es untersagt, Personal der Borsi Consulting während der Dauer des Dienstleistungsvertrages und/oder während eines Jahres nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages für Sicherheitszwecke als Dienstnehmer zu beschäftigen bzw. deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dem Auftraggeber wird es auch Dritten untersagt, während der zuvor bezeichnenden Fristen ehemaliges Personal der Borsi Consulting für Sicherheitsdienstleistungen beim Auftraggeber einzusetzen.

Bei Verletzung dieser Schutzbestimmungen ist der Auftraggeber in jedem Einzelfall verpflichtet, der Borsi Consulting eine Vertragsstrafe in der Höhe des 10-fachen, des zuletzt an die Borsi Consulting vom Auftraggeber zu entrichteten, Monatsendgeld zu bezahlen. Die Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mässigungsrecht.

  1. Vertraulichkeit

11.1

Der Auftraggeber und die Borsi Consulting sind sich darüber einig, dass die gegenständliche Vertragsbeziehung im Hinblick auf die gegenseitigen Sicherheitsinteressen vertraulich ist. Der Auftraggeber und die Borsi Consulting werden daher ihre Erfüllungshilfen auf das Gebot der Vertraulichkeit hinweisen und gegebenenfalls zu dessen Einhaltung schriftlich verpflichten.

 12. Schriftform 

12.1

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages sowie der gegenständlichen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform. Nebenabreden, mit Ausnahmen einer allfälligen besonderen Dienstanweisung, bestehen nicht.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Bubendorf. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.